Die Delegation der Gewerkschaften und der Arbeitgeber haben sich per Ende Jahr auf mehrere Vereinbarungen zum Thema Mindestlöhne geeinigt.
Diese Vereinbarungen betreffen die folgenden Regionen:
- Neuenburg
- Genf
- Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Lengnau
- Jura und Berner Jura
- Wallis
- Waadt und Freiburg
Diese Vereinbarungen traten am 1. Januar 2023 in Kraft.