Branchen­lösung

Die Branchenlösung ist das Managementsystem im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, mit dem die Anforderungen der EKAS-Richtlinie 6508 und die gesetzlichen Verpflichtungen im GSA-Bereich erfüllt werden können.

Arbeitsgesetz

Mitwirkungsgesetz

Unfallversicherungsgesetz

Die Branchenlösung wurde von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) unter der Nummer 28 genehmigt. Sie besteht seit dem 15. Oktober 1999 und wurde am 22. November 2017 letztmals rezertifiziert. Inhalt:

  • Präsentation der Branche und ihrer Strukturen
  • Beschreibung der wichtigsten Arbeitsprozesse
  • Analyse der Statistiken der Unfälle und Berufskrankheiten der Branche
  • Analyse der Risiken der einzelnen Zweige der Branche (Aktivitäten)
  • Liste der besonderen Gefährdungen für jede Aktivität
  • Zielsetzungen der Branchenlösung und der ihr angegliederten Unternehmen
  • Mittel zur Anwendung der Branchenlösung
  • Liste der anerkannten ASA-Spezialisten, die den Unternehmen zur Verfügung stehen
  • Liste der Durchführungsorgane
  • Gesetzliche und normative Referenzen

Die Branchenlösung wird durch drei Sicherheitshandbücher ergänzt, die der Grösse des Betriebs und der Gefährlichkeit seiner Aktivitäten angepasst sind.

Ein Unternehmen, das der Branchenlösung angegliedert ist, erfüllt seine rechtlichen Verpflichtungen, wenn es:

  • die in der Branchenlösung beschriebenen Vorschriften umsetzt,
  • die Gefährdungen ermittelt und die erforderlichen Schutzmassnahmen ergreift,
  • Statistiken der gefährlichen Ereignisse führt,
  • die Mitarbeitenden hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz schult und informiert,
  • den jährlichen Beitrag an die Branchenlösung entrichtet.

Von der Branchenlösung abgedeckte Aktivitäten

30 Aktivitäten werden in der Branchenlösung behandelt und jede von ihnen wird einer Risikoanalyse unterzogen.

  1. Pressen, Ausstanzen, Prägen, Stanzen, Gesenkformen. Walzen. Umformen.
  2. Schneiden, Rollieren. Fassondreherei.
  3. Bearbeitung mit CNC-Maschinen (Computerized Numerical Control).
  4. Manuelle Bearbeitung.
  5. Allgemeine Mechanik.
  6. Giesserei. Goldveredelung.
  7. Spritzverfahren. Heissgiessen. Sinterung.
  8. Wärmebehandlung (ausser Giesserei).
  9. Galvanische Verfahren. Chemische Polierverfahren. Chemische Bearbeitung. 
  10. Mechanisches Polieren. Satinieren. Schleifen. Kugelstrahlen. Sandstrahlen. Steinschneiden. Trowalisation.
  11. Guillochieren. Mechanische Gravur.
  12. Kleben. Auftragen von Farben, Tritium, Radium. Zapon-Lackierung. Emaillierung.
  13. Waschen. Destillation.
  14. Zusammenfügen. Einschalen. Fassen. Arbeiten am Treibstockhalter. Abschrägen.
  15. Regulieren. Prüfen. Kontrolle. Arbeit am Uhrmachertisch.
  16. Nähen. Beziehen. Füttern.
    Manuelles Schneiden.
  17. Verschiedene Schweissarbeiten. Löten.
  18. Arbeiten mit Laser der Klasse 3b oder 4.
  19. Herstellung von Quarz, Steinen, Gläsern, Saphirgläsern. Herstellung von Steinen für Uhrmechanismus. Herstellung von Uhren-Gläsern ab Halbfabrikaten.
  20. Herstellung von integrierten Schaltungen und anderen elektronischen Bauelementen. Physikalische Dünnbeschichtung, PVD.
  21. Herstellung elektronischer Vorrichtungen und Geräte.
  22. Fliessbandarbeit mit Automaten.
  23. Materialrecycling. Zerlegung. Sortieren. Mechanische / chemische Verfahren. (Mit Ausnahme von Destillation und Giessen.)
  24. Aufbau von Maschinen, Verkabelung. Installationsarbeiten. (Apparate / Geräte: siehe Ziffer 21.)
  25. Kantine. Restauration. Hotelbetrieb.
  26. Handhabung u. Lagerung von Gegenständen >10 kg. Interner Transport. Hochregale.
  27. Rezeption, Lieferung. Expedition. Lagerung von <10 kg/Stück.
  28. Wartung. Instandhaltung. Hausmeisterei. Auch mit Arbeitskörben, Kranen.
  29. Administrative Arbeiten. Informatik. Produktkonzeption. Büroarbeiten. Repräsentation/Vertretung. Aussendienst.
  30. Lieferung, Rezeption, Transport von wertvollen Gütern oder Gütern von hohem Wert (Gold, Edelsteine). Andere Güter mit einem Wert von über CHF 5000.– pro Fahrzeug oder pro Empfang/Lieferung.

Weitere Aktivitäten, die nicht in dieser Liste enthalten sind, können ebenfalls einbezogen werden, sofern sie Teil der Uhren- und mikrotechnischen Industrie sind.

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Letzte Aktualisierung: 13.03.2019

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