Ende September trafen sich die Sozialpartner der Uhren- und Mikrotechnikbranche, um – wie jedes Jahr – über den Teuerungsausgleich per 1. Januar 2027 zu diskutieren. Diese Entscheidung betrifft direkt rund 55’000 Mitarbeitende, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Branche unterstellt sind.
Voller Teuerungsausgleich trotz anspruchsvoller Konjunkturlage
Im Referenzzeitraum von August 2025 bis August 2026 stieg der Landesindex der Konsumentenpreise um 0,8 %. Trotz einer weiterhin anspruchsvollen und uneinheitlichen wirtschaftlichen Lage in der Uhren- und Mikrotechnikbranche haben die Arbeitgeber erneut beschlossen, den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren.
Dieser Entscheid fällt in eine Zeit, in der zahlreiche Unternehmen weiterhin mit eingeschränkter Visibilität, der Frankenstärke sowie einem anhaltenden Kostendruck konfrontiert sind.
Vor diesem Hintergrund stellt der volle Teuerungsausgleich eine bedeutende wirtschaftliche Anstrengung für die Unternehmen dar. Er unterstreicht ihren Willen, die Kaufkraft ihrer Mitarbeitenden weiterhin zu unterstützen und gleichzeitig Arbeitsplätze, Kompetenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern.
Der GAV sieht jedoch die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen für Unternehmen vor, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, diese Anpassung vollumfänglich zu tragen. Dieser Mechanismus ermöglicht es, besonderen Situationen Rechnung zu tragen und gleichzeitig am Grundsatz des Teuerungsausgleichs festzuhalten.
Volle Teuerungskompensation
Die CP und Unia haben sich gemäss ihrem Gesamtarbeitsvertrag auf die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise im August 2026 sowie auf den medianen Uhrenindustrielohn von CHF 6’145.– gestützt.
Die Vereinbarung sieht eine volle Kompensation der Teuerung gemäss den beiden in der Branche üblichen Lohnanpassungsmodellen vor:
entweder CHF 49.– pro Monat für alle;
oder 0,8 % für Löhne zwischen CHF 4’916.– und CHF 7’374.–.
Für Löhne unterhalb dieser Bandbreite beträgt die Teuerungszulage CHF 39.–, für Löhne oberhalb davon CHF 59.–.
CHF 455.– kumulierte Anpassungen innerhalb von sechs Jahren
Der Entscheid für 2027 steht in der Kontinuität der Anstrengungen, welche die Unternehmen in den vergangenen Jahren unternommen haben. Die Arbeitgeber haben den Teuerungsausgleich auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gewährt.
Über die letzten sechs Jahre belaufen sich die kumulierten Anpassungen auf CHF 455.– pro Monat und Mitarbeitendem. Dieser Betrag verdeutlicht das Engagement der Unternehmen zugunsten der Kaufkraft. Gleichzeitig zeigt er die Kontinuität der Sozialpartnerschaft in einem wirtschaftlichen Umfeld, das für einen Teil der Branche weiterhin anspruchsvoll bleibt.

Entwicklung im Zeitverlauf
Der Teuerungsausgleich wird jährlich im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Convention patronale und der Gewerkschaft Unia gemäss Art. 18 des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) festgelegt. Bei der Berechnung werden insbesondere die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise zwischen dem 31. August des Vorjahres und dem 31. August des laufenden Jahres, der mediane Uhrenindustrielohn, die allgemeine wirtschaftliche Lage der dem GAV unterstellten Unternehmen sowie allfällige Änderungen bei den indirekten Steuern, die sich auf die Lebenshaltungskosten auswirken, berücksichtigt.
Die vereinbarte Lohnanpassung wird in Franken und in Prozent ausgedrückt, soll die Teuerung des laufenden Kalenderjahres vollständig ausgleichen und tritt am 1. Januar des Folgejahres in Kraft.
Un problème est survenu! Merci de réssayer ou de nous contacter. Désolé du désagrément!