Mindestlöhne: Neue Vereinbarungen - Convention patronale
 
Mindestlöhne: Neue Vereinbarungen

Die Delegation der Gewerkschaften und der Arbeitgeber haben sich per Ende Jahr auf mehrere Vereinbarungen zum Thema Mindestlöhne geeinigt.

Diese Vereinbarungen betreffen die folgenden Regionen:

  • Tessin
  • Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Lengnau 
  • Jura und Berner Jura
  • Neuenburg
  • Wallis

Diese Vereinbarungen traten am 1. Januar 2022 in Kraft, mit Ausnahme des Wallis, wo die neuen Mindestlöhne ab dem 1. Februar gelten.

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