Die Delegation der Gewerkschaften und der Arbeitgeber haben sich per Ende Jahr auf mehrere Vereinbarungen zum Thema Mindestlöhne geeinigt.
Diese Vereinbarungen betreffen die folgenden Regionen:
- Tessin
- Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Lengnau
- Jura und Berner Jura
- Neuenburg
- Wallis
Diese Vereinbarungen traten am 1. Januar 2022 in Kraft, mit Ausnahme des Wallis, wo die neuen Mindestlöhne ab dem 1. Februar gelten.