Konzernverantwortungsinitiative - Convention patronale
 

«Wirtschaftlich würde die Initiative den Ländern, die am meisten auf Unternehmen, Investitionen und Arbeitsplätze angewiesen sind, mehr schaden als nützen.»

Konzernverantwortungsinitiative

Der Arbeitgeberverband der Schweizer Uhrenindustrie (CP) schliesst sich der Parole des Verbands der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH) an und empfiehlt, die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags abzulehnen.

Verbands der Schweizerischen Uhrenindustrie, Jean-Daniel Pasche.

Müssen Schweizer Unternehmen bei ihren Tätigkeiten im Ausland die Menschenrechte und die Umwelt respektieren? Selbstverständlich! Niemand bestreitet das zentrale Anliegen der Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt». Das Parlament hat sich aber dennoch gegen diesen Text ausgesprochen, den es für wirtschaftlich gefährlich hält, und einen ehrgeizigen Gegenvorschlag vorgelegt.

Die Initiative stellt zwei Forderungen: Zunächst müssen die Unternehmen ihre gesamte Lieferkette überprüfen und sicherstellen, dass die Firmen, über die sie eine «wirtschaftliche Macht» ausüben – was über die rechtliche Kontrolle hinausgeht –, die Menschenrechte und die internationalen Umweltstandards respektieren. Dabei handelt es sich um die angemessene Sorgfaltsprüfung: Es geht darum, die Risiken zu ermitteln, Massnahmen zur Verhütung von Verletzungen der Menschenrechte und der Umweltstandards zu ergreifen und einen Bericht zu veröffentlichen. Diese Pflichten gelten nicht nur für die eigenen Tochtergesellschaften oder Filialen, sondern für sämtliche Geschäftsbeziehungen, einschliesslich Lieferanten und Zulieferer. Nur schon dieser Punkt ist eine grosse Herausforderung.

Die zweite Forderung ist noch viel problematischer. Das Schweizer Unternehmen soll auf zivilrechtlicher Ebene für Probleme in seiner Lieferkette haftbar gemacht werden können. Gemäss der Initiative müssten Unternehmen Klagende für Handlungen von Lieferanten oder Zulieferern im Ausland entschädigen. Sie könnten somit für Fehler von Dritten bestraft werden und sich nur dann aus der Haftung befreien, wenn sie nachweisen können, dass sie die Verantwortung gegenüber ihrer Tochterfirma wahrgenommen und alle nötigen Instruktionen und Kontrollen durchgeführt haben. Die Beweislast würde damit umgekehrt.

Illustration des Mechanismus: Ein Schweizer Uhrenunternehmen kauft einen Teil der von ihm benötigten Rohstoffe bei einem ausländischen Lieferanten. Somit übt es eine wirtschaftliche Macht über den Lieferanten aus. Die Initiative würde verlangen, dass das Unternehmen sämtliche Risiken kontrolliert, die dieser Lieferant verursachen könnte. Wenn Letzterer in seinem Land giftige Substanzen in einen Fluss einleitet und diesen damit verschmutzt, könnte das Schweizer Uhrenunternehmen vor ein Schweizer Gericht gebracht werden, um für die verursachten Schäden zu bezahlen. Was die Initiative vorsieht, würde somit wie ein Damoklesschwert über allen Schweizer Unternehmen hängen. Kein anderes Land kennt einen solchen Mechanismus der zivilrechtlichen Haftung mit Beweislastumkehr.

Soziale, politische und wirtschaftliche Probleme

Die Initiative bringt aber nicht nur juristische Probleme mit sich. Vor allem ist sie von einer neokolonialistischen Weltsicht geprägt, gemäss der andere Länder nicht in der Lage sind, sich selbst zu verwalten. Die Schweiz würde ihnen über ihre Unternehmen Verhaltensregeln aufzwingen. Diese Haltung ist ziemlich anmassend, auch wenn bekannt ist, dass die Institutionen in gewissen Staaten nicht wirklich funktionieren.

Die Initiative macht aber auch falsche Versprechungen, die in vielen Fällen nicht eingelöst werden könnten. Schweizer Gerichte müssten nämlich über Sachverhalte urteilen, die sich viele Tausende Kilometer entfernt im Ausland abgespielt haben. Wie würden sie in solchen Fälle Untersuchungen durchführen? Und wie würden die betroffenen Staaten auf Rechtshilfegesuche reagieren, die zudem als Einmischung aufgefasst werden könnten?

Wirtschaftlich würde die Initiative den Ländern, die am meisten auf Unternehmen, Investitionen und Arbeitsplätze angewiesen sind, mehr schaden als nützen. Es ist nämlich nicht auszuschliessen, dass Schweizer Firmen auf eine Zusammenarbeit mit Lieferanten in gewissen Ländern verzichten müssten, falls die Risiken zu gross sind. Sie würden durch Konkurrenten ersetzt, die vielleicht weniger Skrupel haben. Wäre dies denn zum Vorteil der lokalen Bevölkerung und der lokalen Arbeitskräfte?

Wirtschaftliche Beziehungen – oder Schreiben von Anwälten

Sogar auf der moralischen Ebene ist die Initiative nicht die richtige Antwort auf die angeprangerten Probleme. Die dadurch ausgelöste Verrechtlichung der wirtschaftlichen Beziehungen würde die Bemühungen um eine echte Zusammenarbeit untergraben. Die unternommenen Anstrengungen zum Aufbau konstruktiver Kontakte mit den lokalen NRO oder Behörden würden nichts nützen, weil sie keine Rechtssicherheit gegen die Einreichung von Klagen und einen Sturm in den Medien bieten würden.

Jedes Unternehmen, das sich vor diesen neuen Risiken schützen will, wird verständlicherweise versuchen, diese Gefahren auf andere Akteure der Lieferkette abzuschieben. Damit würde ein hoher Druck auf die Lieferanten und Zulieferer – auch in der Schweiz – ausgeübt.

Und nicht zuletzt darf die Gefahr eines Missbrauchs des Klagerechts nicht unterschätzt werden. Die Schweizer Unternehmen würden ständig unter Verdacht stehen und ihr Ruf wäre dauerhaft bedroht. Anwaltskanzleien würden nicht zögern, Beschwerden oder erpresserische Klagen einzureichen. Es ist nicht wünschenswert, dass unser Land damit die Tür zu einer Amerikanisierung unseres Rechtssystems öffnet.

Ein Gegenvorschlag, der die Schweiz zu einem Vorzeigestaat macht

Der Gegenvorschlag des Parlaments hat Hand und Fuss. Die Unternehmen wären einerseits zu Transparenz in den Bereichen Umwelt (insbesondere betreffend der CO2-Ziele), Soziales, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung verpflichtet. Andererseits müssten Unternehmen bei Verdacht auf Kinderarbeit und beim Handel mit Konfliktmineralien (vor allem Gold) besondere Sorgfaltsprüfungen durchführen. Die Ansprüche sind hoch: Die Unternehmen müssten sämtliche Risiken analysieren und die Rückverfolgbarkeit ihrer Lieferkette sicherstellen. Ihre Berichte würden veröffentlicht und müssten während zehn Jahren zur Verfügung stehen. Zudem würden sie von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert. Bei unwahren Angaben drohten Bussen bis zu 100'000 Franken.

Mit diesem Gegenvorschlag erhalten die Schweizer Unternehmen einen anspruchsvollen Rahmen, der vergleichbar ist mit demjenigen in den fortschrittlichsten Ländern. In diesem «harmonisierten» Rahmen könnten sie einmal mehr beweisen, dass sie vorbildlich handeln. Mit einer Ablehnung der Initiative kann somit vermieden werden, den 99,9 Prozent der Schweizer Unternehmen, die sich korrekt verhalten, Probleme zu bereiten. Und gleichzeitig kann damit den jahrelangen und manchmal haltlosen Anschuldigungen ein Ende gesetzt werden, die dem Ruf unserer gesamten Wirtschaft schaden. Falls die Initiative verworfen wird, wird der Gegenvorschlag automatisch in Kraft gesetzt.

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