Um einen reibungslosen Übergang von der obligatorischen Schule in die berufliche Grundbildung zu gewährleisten, legt ein klarer zeitlicher Rahmen die Regeln für die Vergabe von Lehrstellen fest. Seit 2021 wird diese Verpflichtungserklärung von den Partnern der Berufsbildung getragen. Sie zielt darauf ab, die Chancengleichheit zu stärken und die Qualität der Begleitung der Jugendlichen zu verbessern. Die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK) erinnert heute an die Bedeutung, diese Erklärung bekannter zu machen.
Die 2021 verabschiedete Verpflichtungserklärung zur Begleitung der Berufswahl und zur Vergabe von Lehrstellen schafft einen klaren und gemeinsam getragenen Rahmen. Sie legt verbindliche zeitliche Etappen fest, um ein faires und durchdachtes Verfahren zu gewährleisten:
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Ausschreibung freier Lehrstellen: frühestens im August des Jahres vor dem Ausbildungsbeginn.
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Abschluss des Lehrvertrags: frühestens ein Jahr vor dem Ausbildungsbeginn.
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Genehmigung des Lehrvertrags: frühestens im September des Jahres vor dem Ausbildungsbeginn.
Dieser koordinierte Zeitplan bietet eine verlässliche Grundlage für Ausbildungsbetriebe, Berufsbranchen und Kantone. Er erleichtert die Berufsorientierung der Jugendlichen und verhindert unnötigen Druck sowie ein Ungleichgewicht zwischen den Akteuren.
Trotz der erzielten Fortschritte ist die Erklärung im Lehrkörper der Sekundarstufe I, bei den Jugendlichen und ihren Familien noch zu wenig bekannt. Die Tripartite Berufsbildungskonferenz bekräftigt daher ihr Engagement für diesen Rahmen und ruft ihre Mitglieder und Partner dazu auf, die Verbreitung dieser Grundsätze zu verstärken. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Erklärung ihre volle Wirkung entfalten kann: die Jugendlichen bei der Berufswahl zu unterstützen und eine faire, transparente und gut koordinierte Vergabe der Lehrstellen zu gewährleisten.
Übersetzung durch ChatGPT.