Ende September trafen sich die Sozialpartner der Uhren- und Mikrotechnikbranche, um – wie jedes Jahr – über den Teuerungsausgleich per 1. Januar 2026 zu diskutieren. Diese Entscheidung betrifft direkt rund 55’000 Mitarbeitende, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Branche unterstellt sind.
Seit vielen Jahren zeigen die Arbeitgeber der Branche eine konstante Bereitschaft, die Kaufkraft der Mitarbeitenden zu unterstützen, indem sie – wann immer es die Situation erlaubt – den Anstieg der Lebenshaltungskosten ausgleichen. Dieses Engagement führte in den letzten neun Jahren zu wiederholten Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt über 500 Franken pro Mitarbeitendem – trotz herausfordernder Zeiten mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses, der Covid-19-Pandemie, der Frankenstärke und den steigenden Belastungen für die Unternehmen.
Eine Entscheidung mit hohem Symbolwert
Auch in diesem Jahr einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf eine vollständige Teuerungskompensation.
Auch wenn der Betrag bescheiden erscheinen mag, ist die Entscheidung im aktuellen Umfeld – insbesondere in der Zulieferindustrie – von Bedeutung. Die wirtschaftliche Lage ist fragil, geprägt von rückläufiger Nachfrage und zahlreichen Unsicherheiten. In einem solchen Kontext von Lohnerhöhungen zu sprechen, mag paradox wirken. Doch in erster Linie ist dies ein Zeichen der Unterstützung für die Mitarbeitenden und ein klares Bekenntnis zur Sicherung der Arbeitsplätze.
Der Wert der Sozialpartnerschaft
Die Gespräche machten eines deutlich: In schwierigen Zeiten ist die Sozialpartnerschaft wichtiger denn je. Die Arbeitgeber betonten, dass der Dialog nur dann konstruktiv bleiben kann, wenn die wirtschaftliche Situation und die Bemühungen der Unternehmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen von den Gewerkschaften anerkannt werden.
Die Einzelheiten der Vereinbarung
Die Vereinbarung sieht eine vollständige Teuerungskompensation vor, nach den zwei in der Branche üblichen Methoden:
entweder +CHF 12.– pro Monat für alle,
oder +0,2 % für Löhne zwischen CHF 4’766.– und CHF 7’150.–.
Für Löhne unterhalb bzw. oberhalb dieser Bandbreite gilt ein fixer Zuschlag von CHF 10.– bzw. CHF 14.–.
Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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