Neues Abkommen über Mindestlöhne im Tessin

Nach mehreren Monaten des Austauschs haben die Sozialpartner eine Einigung über die Anpassung der Mindestlöhne im Kanton Tessin erzielt.

Dieses Abkommen, das zwischen den Arbeitgeber- und Gewerkschaftsdelegationen abgeschlossen wurde, tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

  • Ungelernte Arbeitskräfte: CHF 3'330.– (bisher CHF 3'200.–)
  • Gelernte Arbeitskräfte: CHF 3'800.– (bisher CHF 3'759.–)

Diese Beträge verstehen sich ohne den Arbeitgeberbeitrag zur Behandlungskostenversicherung, wie sie in Artikel 21 des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) vorgesehen ist.

Diese Lohnerhöhung ist das Ergebnis eines intensiven sozialen Dialogs und soll faire und an die wirtschaftliche Realität der Branche angepasste Arbeitsbedingungen gewährleisten.

Sommerpause unserer Büros

Mehr erfahren

«Eine einmalige Erfahrung» mit einem neuartigen Format an den SwissSkills 2025

Mehr erfahren

Teuerungsausgleich: eine symbolische Entscheidung in einem unsicheren Umfeld

Mehr erfahren

Die Unfallrate bleibt in der Uhren- und Mikrotechnikindustrie auf einem historischen Tiefstand

Mehr erfahren
Oben

Was Suchen Sie ?

Un problème est survenu! Merci de réssayer ou de nous contacter. Désolé du désagrément!

Vielen Dank! Ihre Anmeldung wurde erfolgreich registriert. Sie werden in wenigen Minuten eine Bestätigungsmail erhalten. Sie haben keine Bestätigungsmail erhalten? Denken Sie daran, in Ihren Spam-Ordner nachzuschauen. Falls Sie keine Mail erhalten haben,nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
\n