Nach mehreren Monaten des Austauschs haben die Sozialpartner eine Einigung über die Anpassung der Mindestlöhne im Kanton Tessin erzielt.
Dieses Abkommen, das zwischen den Arbeitgeber- und Gewerkschaftsdelegationen abgeschlossen wurde, tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
- Ungelernte Arbeitskräfte: CHF 3'330.– (bisher CHF 3'200.–)
- Gelernte Arbeitskräfte: CHF 3'800.– (bisher CHF 3'759.–)
Diese Beträge verstehen sich ohne den Arbeitgeberbeitrag zur Behandlungskostenversicherung, wie sie in Artikel 21 des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) vorgesehen ist.
Diese Lohnerhöhung ist das Ergebnis eines intensiven sozialen Dialogs und soll faire und an die wirtschaftliche Realität der Branche angepasste Arbeitsbedingungen gewährleisten.