Mindestlöhne: Erhöhung um 1,6 %

Die Vertretungen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber haben sich im Rahmen der Erneuerung des GAV auf eine Erhöhung der Mindestlöhne um 1,6 % geeinigt.

Diese Vereinbarung betrifft die folgenden Regionen:

  • Bern
  • Genf
  • Jura und Berner Jura
  • Neuchâtel
  • Tessin (qualifizierte Mitarbeitende)
  • Wallis
  • Waadt und Freiburg

Zuvor ausgehandelte Vereinbarungen bleiben vorbehalten (Solothurn, Basel [Stadt und Landschaft]), Lengnau und Tessin [nicht qualifizierte Mitarbeitende]).

Diese neue Vereinbarung ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

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