Die Vertretungen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber haben sich im Rahmen der Erneuerung des GAV auf eine Erhöhung der Mindestlöhne um 1,6 % geeinigt.
Diese Vereinbarung betrifft die folgenden Regionen:
- Bern
- Genf
- Jura und Berner Jura
- Neuchâtel
- Tessin (qualifizierte Mitarbeitende)
- Wallis
- Waadt und Freiburg
Zuvor ausgehandelte Vereinbarungen bleiben vorbehalten (Solothurn, Basel [Stadt und Landschaft]), Lengnau und Tessin [nicht qualifizierte Mitarbeitende]).
Diese neue Vereinbarung ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.