Auf dieser Seite finden Sie die offizielle Ausschreibung der Berufsprüfung 2026 für
« Bereichsleiterin Uhrenbranche / Bereichsleiter Uhrenbranche »
Die Anmeldefrist endet am 7. Mai 2026.
Damit die Anmeldedossiers vollständig sind, müssen nach der Bestätigung der Anmeldung die folgenden zusätzlichen Dokumente eingesendet werden.
Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird den Kandidatinnen und Kandidaten mindestens drei Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt (Prüfungsordnung Artikel 3.33).
Das Prüfungssekretariat der Kommission für Qualitätssicherung wird geführt durch:
Arbeitgeberverband der Schweizer Uhrenindustrie (CP)
Avenue Léopold-Robert 65
Case postale 339
2301 La Chaux-de-Fonds

Haute Ecole Arc (HE-Arc) Neuchâtel
Espace de l’Europe 11
2000 Neuchâtel
Raum CA2-ING-128
Haute Ecole Arc (HE-Arc) Neuchâtel
Espace de l’Europe 11
2000 Neuchâtel
Raum CA2-GRP-139 + CA2-CONF-261
Die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Kandidatinnen und Kandidaten.
Es ist Sache der Kandidatinnen und Kandidaten, sich für die Teilnahme an der Abschlussprüfung gegen Risiken wie Unfall, Krankheit, Haftpflicht usw. zu versichern.
Die Zulassungsbedingungen sind in Artikel 3.3 der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Bereichsleiterin Uhrenbranche / Bereichsleiter Uhrenbranche vom 16. Oktober 2023 festgehalten.
Gemäss der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung muss die gesamte Prüfungsgebühr fristgerecht, konkret bis spätestens am 25. Juni 2026, beglichen werden.
Nach der Anmeldung und der Einsendung der erforderlichen Dokumente erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten eine Bestätigung ihrer Anmeldung sowie ihre persönlichen Kandidatennummer.
Das definitive Prüfungsaufgebot mit dem Programm der Abschlussprüfung (Ort, Daten, genaue Uhrzeiten, erlaubte Hilfsmittel) und einer Liste der Expertinnen und Experten wird den zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten bis am 17. Juli 2026 zugestellt.
Die Bedingungen für die Zulassung zur Prüfung sind in Artikel 3.31 der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Bereichsleiterin Uhrenbranche / Bereichsleiter Uhrenbranche vom 16. Oktober 2023 festgehalten.
Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten die Rechnung für die Prüfungsgebühr in der Höhe von CHF 800.00 per E-Mail.
Die Gebühren für die Ausfertigung des Fachausweises und die Eintragung in das Register der Fachausweisinhaberinnen und ‑inhaber des SBFI werden separat erhoben und gehen zu Lasten der Kandidatinnen und Kandidaten.
Die Höhe der Gebühren kann jährlich geändert werden.
Ein Rücktritt von der Prüfung muss gemäss Artikel 4.2 der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Bereichsleiterin Uhrenbranche / Bereichsleiter Uhrenbranche erfolgen.
Der Rücktritt muss der QS-Kommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Diese Mitteilung muss zusammen mit den erforderlichen Belegen per E-Mail an : bf@cpih.ch gesendet werden (Prüfungsordnung Art. 4.23).
Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis vier Wochen vor Beginn der Abschlussprüfung zurückziehen (Prüfungsordnung Art. 4.21). Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich (vgl. Prüfungsordnung Art. 4.22).
Zur Deckung der Kosten, die mit einem Rücktritt nach dieser Frist verbunden sind, werden die folgenden Anteile der Prüfungsgebühr erhoben:
Ausschreibung 2026
Berufsprüfung für Bereichsleiterin Uhrenbranche / Bereichsleiter Uhrenbranche (PDF)
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