Berufsprüfung: Bereichsleiterin Uhrenbranche / Bereichsleiter Uhrenbranche mit eidgenössischem Fachausweis

Ausschreibung 2026

Auf dieser Seite finden Sie die offizielle Ausschreibung der Berufsprüfung 2026 für
« Bereichsleiterin Uhrenbranche / Bereichsleiter Uhrenbranche »

Anmeldung zur eidgenössischen Prüfung

Die Anmeldefrist endet am 7. Mai 2026.

Wichtige Daten

  • 7. April 2026
    Einreichen der schriftlichen Projektskizze an die QS-Kommission an die Adresse bf@cpih.ch
  • 7. Mai 2026
    Ablauf der Anmeldefrist
  • 7. Juni 2026 
    Frist für die Bekanntgabe des Zulassungsentscheids
  • 25. Juni 2026
    Frist für die Bezahlung der Prüfungsgebühr
  • 7. August 2026
    Einreichen der Projektarbeit an das Prüfungssekretariat an die Adresse bf@cpih.ch
  • 7. September 2026
    Schriftlicher Teil der Prüfung (Prüfung PT2: zwei Fallstudien)
  • 14.–18. September 2026 
    Mündlicher Teil der Prüfung (Prüfungsteil PT2 / Position Pos. 1.2: Präsentation und Fachgespräch zur Projektarbeit) 

    Online-Anmeldung für die Prüfung 2026 :

    Anmerkungen:

    Damit die Anmeldedossiers vollständig sind, müssen nach der Bestätigung der Anmeldung die folgenden zusätzlichen Dokumente eingesendet werden.

    • Kopie eines offiziellen Ausweises mit Foto
    • Kopien der sechs Modulabschlüsse (A bis F) oder Gleichwertigkeits-bestätigungen
    • Lebenslauf (CV)
    • Kopie(n) des erworbenen Abschlusses bzw. der erworbenen Abschlüsse (Zertifikat, Diplom usw.) mit Verzeichnis, falls mehrere vorhanden sind
    • Kopien der Arbeitszeugnisse, welche die geforderte Berufspraxis belegen, mit Angabe der verschiedenen beruflichen Tätigkeiten (einschliesslich der jeweiligen Dauer)
    • Gegebenenfalls Gesuch um Nachteilsausgleich (vgl. diesbezügliche Notiz des SBFI)

    Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird den Kandidatinnen und Kandidaten mindestens drei Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt (Prüfungsordnung Artikel 3.33).

     

    Das Prüfungssekretariat der Kommission für Qualitätssicherung wird geführt durch:

    Arbeitgeberverband der Schweizer Uhrenindustrie (CP)
    Avenue Léopold-Robert 65
    Case postale 339
    2301 La Chaux-de-Fonds

    Prüfungsort

    • Schriftliche Prüfung

    Haute Ecole Arc (HE-Arc) Neuchâtel
    Espace de l’Europe 11
    2000 Neuchâtel
    Raum CA2-ING-128

    • Mündliche Prüfung

    Haute Ecole Arc (HE-Arc) Neuchâtel
    Espace de l’Europe 11
    2000 Neuchâtel
    Raum CA2-GRP-139 + CA2-CONF-261

    Die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Kandidatinnen und Kandidaten.

    Es ist Sache der Kandidatinnen und Kandidaten, sich für die Teilnahme an der Abschlussprüfung gegen Risiken wie Unfall, Krankheit, Haftpflicht usw. zu versichern.

    Zulassung

    Die Zulassungsbedingungen sind in Artikel 3.3 der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Bereichsleiterin Uhrenbranche / Bereichsleiter Uhrenbranche vom 16. Oktober 2023 festgehalten.

    Gemäss der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung muss die gesamte Prüfungsgebühr fristgerecht, konkret bis spätestens am 25. Juni 2026, beglichen werden.

    Nach der Anmeldung und der Einsendung der erforderlichen Dokumente erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten eine Bestätigung ihrer Anmeldung sowie ihre persönlichen Kandidatennummer.

    Das definitive Prüfungsaufgebot mit dem Programm der Abschlussprüfung (Ort, Daten, genaue Uhrzeiten, erlaubte Hilfsmittel) und einer Liste der Expertinnen und Experten wird den zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten bis am 17. Juli 2026 zugestellt.

    Anmelde- und Prüfungsgebühr

    Die Bedingungen für die Zulassung zur Prüfung sind in Artikel 3.31 der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Bereichsleiterin Uhrenbranche / Bereichsleiter Uhrenbranche vom 16. Oktober 2023 festgehalten.

    Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten die Rechnung für die Prüfungsgebühr in der Höhe von CHF 800.00 per E-Mail.

    Die Gebühren für die Ausfertigung des Fachausweises und die Eintragung in das Register der Fachausweisinhaberinnen und ‑inhaber des SBFI werden separat erhoben und gehen zu Lasten der Kandidatinnen und Kandidaten.

    Die Höhe der Gebühren kann jährlich geändert werden.

    Rücktritt

    Ein Rücktritt von der Prüfung muss gemäss Artikel 4.2 der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Bereichsleiterin Uhrenbranche / Bereichsleiter Uhrenbranche erfolgen.

    Der Rücktritt muss der QS-Kommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Diese Mitteilung muss zusammen mit den erforderlichen Belegen per E-Mail an : bf@cpih.ch gesendet werden (Prüfungsordnung Art. 4.23).

    Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis vier Wochen vor Beginn der Abschlussprüfung zurückziehen (Prüfungsordnung Art. 4.21). Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich (vgl. Prüfungsordnung Art. 4.22).

    Zur Deckung der Kosten, die mit einem Rücktritt nach dieser Frist verbunden sind, werden die folgenden Anteile der Prüfungsgebühr erhoben:

    • 50 % der Prüfungsgebühr, wenn der Rücktritt 4 Wochen oder weniger vor Beginn der Prüfung erfolgt und ein triftiger und entschuldbarer Grund gemäss Artikel 4.22 der Prüfungsordnung vorliegt.
    • Die gesamte Prüfungsgebühr, wenn der Rücktritt 4 Wochen oder weniger vor Beginn der Prüfung erfolgt und kein triftiger und entschuldbarer Grund gemäss Artikel 4.22 der Prüfungsordnung vorliegt.

    Ausschreibung 2026

    Berufsprüfung für Bereichsleiterin Uhrenbranche / Bereichsleiter Uhrenbranche (PDF)

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