Angesichts der anhaltenden Turbulenzen in der Schweizer Industrie haben die Westschweizer Handels- und Industriekammern, Swissmem und die Arbeitgeberverband
der Schweizerischen Uhrenindustrie (CP) in den vergangenen Monaten zahlreiche Schritte gegenüber den Bundesbehörden unternommen – mit aktiver Unterstützung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands. Ziel ihrer Bemühungen war es, die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zu verlängern.
Der Bundesrat hat diesem Anliegen Gehör geschenkt und beschlossen, die maximale Bezugsdauer der KAE erneut von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Mit dieser Massnahme soll die Planungssicherheit der Unternehmen in einem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld gestärkt werden.
Die geänderte Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.
Übersetzung durch ChatGPT