Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt den Entwurf des Verhandlungsmandats mit der Europäischen Union (EU), der den Bedürfnissen der Arbeitgeber Rechnung trägt. Nun sollten das Mandat für die Verhandlungen mit der EU so rasch als möglich verabschiedet und die Verhandlungen aufgenommen werden. Wichtig bleibt, dass die Schweizer Bedürfnisse beim Lohnschutz auch im späteren Abkommen Eingang finden.
Mitte Dezember 2023 hat der Bundesrat einen Entwurf des Verhandlungsmandats für Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) präsentiert und in die Vernehmlassung geschickt. Nach vertiefter Analyse des Entwurfs erachten die Arbeitgeber die Zeit als reif, um mit der EU in Verhandlungen zu treten. Sie unterstützen den vorgelegten Mandatsentwurf und insbesondere den Paketansatz, regen aber punktuelle Anpassungen an.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) spricht sich seit Jahren dafür aus, dass das bisherige Lohnschutzniveau auch künftig gehalten werden soll. Dementsprechend begrüsst der SAV, dass die Schweiz-spezifischen Ausnahmen beim Lohnschutz im Entwurf des Verhandlungsmandats Eingang gefunden haben. Das in den Sondierungsgesprächen erarbeitete dreistufige Absicherungskonzept ermöglicht der Schweiz, die wichtigen und notwendigen Spezifikation des hiesigen Lohnschutzes auch künftig beizubehalten. Neben den der Schweiz zugestandenen Ausnahmen enthält das Absicherungskonzept Prinzipien betreffend Lohnschutz, die vonseiten der EU anerkannt werden. Mit der Non-Regression-Klausel wird das heutige Schweizer Lohnschutzniveau vor einer unerwünschten Verschlechterung im künftigen Recht abgesichert. Dieses fein austarierte Absicherungskonzept muss auch im späteren Abkommen Eingang finden.
Für den SAV noch unbefriedigend gelöst ist die Spesenregelung. Die europäische Spesenregelung, die auch innerhalb der EU stark umstritten ist, sieht vor, dass die entsandten Arbeitnehmenden die Spesen auf dem Niveau des Herkunftsortes erhalten. Entsandte Arbeitnehmende hätten somit weniger Spesen als inländische Arbeitnehmende, was unweigerlich zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Bei diesem Punkt muss im Rahmen der kommenden Verhandlungen eine Lösung gefunden werden, damit unlauterer Wettbewerb und Lohndumping vermieden werden können.
Hinsichtlich Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) vertreten die Arbeitgeber seit jeher den Standpunkt, dass keine Zuwanderung in die hiesigen Sozialwerke ermöglicht werden darf. Entsprechend wichtig ist es, dass die Möglichkeit zum Sozialhilfebezug zwingend an eine vorherige Erwerbstätigkeit in der Schweiz geknüpft wird. Der SAV unterstützt die entsprechende Zielsetzung des Bundesrates, wonach die Zuwanderung in die Sozialhilfe im Rahmen der UBRL auch künftig auszuschliessen ist.
Der aktuelle Entwurf des Verhandlungsmandats ist ein solides Paket, das den Bedürfnissen der Schweizer Arbeitgeber Rechnung trägt. Verhandlungen bedeuten immer eine Abwägung von Interessen – die positiven Aspekte des Entwurfs des Verhandlungsmandats überwiegen aus Sicht des SAV aber klar. Das Mandat für die Verhandlungen mit der EU sollte daher so rasch als möglich verabschiedet und die Verhandlungen aufgenommen werden. Der Bundesrat soll hart verhandeln. Die Gewährleistung von Rechtssicherheit und ein Ende der Erosion der bilateralen Abkommen liegen im besten Interesse der Schweiz, ihrer Wirtschaft und der Bevölkerung.