Verlängerung des GAV bis am 30. Juni 2024 - Convention patronale
 
Verlängerung des GAV bis am 30. Juni 2024

Aufgrund der wirtschaftlichen Situation im Zusammenhang mit dem Covid-19 sind der Arbeitgeberverband der Schweizer Uhrenindustrie (CP) und die Gewerkschaft Unia zum Schluss gekommen, dass Verhandlungen über eine Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) aktuell nicht möglich sind.

Es wurde einvernehmlich beschlossen, den laufenden GAV um zweieinhalb Jahre zu verlängern. Das Ablaufdatum vom 31. Januar 2021 wird somit auf den 30. Juni 2024 verschoben.

In Absprache mit der Gewerkschaft Syna wurde derselbe Entscheid getroffen.

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