Vorteile einer Unterstellung unter den GAV - Convention patronale
 

Vorteile einer Unterstellung unter den GAV

Vereinfachte und engere soziale Beziehungen


Intern

Das Unternehmen ist von betriebsinternen Diskussionen rund um die Arbeitsbedingungen befreit. Weil die Aushandlung dieser Bedingungen und die Kontrolle ihrer Anwendung vom Arbeitgeberverband übernommen werden, kann sich das Unternehmen seiner prioritären Aufgabe widmen: entwickeln, produzieren und verkaufen.


Mit den Gewerkschaften

Das Unternehmen wird in seinen Beziehungen mit den Gewerkschaften begleitet und unterstützt. Diese Beziehungen sind vielmehr durch einen Dialog als durch Konfrontation geprägt. Ein Klima des Vertrauens stellt sich ein und allfällige Streitpunkte lassen sich rascher klären.


Mit den eigenen Partnern

Das Unternehmen profitiert bei seinen Kontakten mit dem Handel und den Behörden von einem positiven Image. Es baut sein Netz innerhalb der Branche aus. Die Anwendung des GAV fördert die Anstellung von neuen Mitarbeitenden und stärkt die Stellung des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt.

Der Arbeit­geber­verband als Dienstleister

Eine Angliederung an einen Arbeitgeberverband bringt dem Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • Unterstützung bei der Anwendung des Arbeitsgesetzes im Allgemeinen und dem GAV im Speziellen. Beispiele: Gestaltung von Schichtplänen, Erarbeiten von Einzelarbeitsverträgen oder Betriebsreglementen, Beratung bei Anstellungen oder Kündigungen.
  • Schutz und Unterstützung bei Konflikten. Beispiele: rechtliche Unterstützung bei der Anfechtung einer Kündigung, bei Unterredungen, Verhandlungen und Vereinbarungen mit den Gewerkschaften.
  • Beratung in Rechtsfragen
  • Beratung im Bereich Sozialversicherungen
  • Persönliche Kontakte innerhalb des Verbandes
  • Enge Kontakte mit Fachpersonen, die die Gegebenheiten Ihres Unternehmens kennen, was rasche Reaktionen und mehr Effizienz gewährleistet

Management der Sozial­versicherungen

Die Unternehmen, die dem GAV unterstellt sind, profitieren von den Leistungen der Ausgleichskasse der Uhren- und mikrotechnischen Industrie (Caisses de Compensation AVS/ALFA de l'industrie horlogère et microtechnique). Ihre Agenturen werden von den Arbeitgeberverbänden geführt, was drei Vorteile hat:

  • ein einziger Gesprächspartner für Probleme der Arbeitgeber und Fragen rund um die Sozialversicherungen
  • Unternehmen wird als Kunde und nicht einfach als Beitragszahler behandelt
  • ein attraktives Kosten-Leistungs-Verhältnis

Informations­netzwerk

Das Unternehmen profitiert vom Netzwerk der Arbeitgeberorganisation und hat damit Zugang zu Informationen wie etwa:

  • Lohnstatistiken
  • Anstellungsbedingungen
  • Reglemente und Verordnungen der Berufe der Uhrenbranche
  • Anwendung der Regelungen im GSA-Bereich
  • Gesetzesänderungen und Überwachung der Gesetzeskonformität

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen

Das Unternehmen profitiert von den Vorteilen der «Branchenlösung der schweizerischen Uhren- und Mikrotechnikindustrie». Der Dienst «Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz» (GSA) des Arbeitgeberverbands CP bietet eine effiziente Unterstützung bei der Anwendung der vorgeschriebenen Bestimmungen. Der GSA-Dienst stellt zudem zahlreiche Dienstleistungen und Aktivitäten im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bereit. Dazu zählen insbesondere:

  • Gesundheitsmanagementsystem
  • Beratung der Unternehmen
  • Analyse der Risiken
  • Auditberichte
  • Massnahmen vor Ort
  • Bereitstellung von Dokumenten zur Umsetzung der Branchenlösung
  • Organisation von Kursen für Sicherheitskoordinatoren (SiKo)
  • Weiterbildungen (Brandbekämpfung, Sanitäter, Oberflächentechnik/Galvanoplastik, Cyanidvergiftung und Chemikalienrecht).

Berufsbildung: Reaktion auf die Bedürfnisse der Branche

Der Arbeitgeberverband CP vertritt die Branche gegenüber Schulen und Behörden. Er informiert sie über die Erwartungen und Bedürfnisse der Unternehmen, vor allem bezüglich der Berufe der Uhrenindustrie und Mikrotechnik, für die er die Verantwortung trägt. Sein Dienst «Berufsbildung» erbringt zahlreiche Dienstleistungen, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Duale oder Vollzeitausbildung
  • Modulare Ausbildung für Uhrmacher und Polisseure 
  • Ausbildung an höheren Fachschulen und Fachhochschulen 
  • Berufliche Fort- und Weiterbildung 
  • Ausbildung in kunsthandwerklichen Berufen
  • Berufsbildungsverordnungen und Bildungspläne
  • Umfragen über Personalbedarf

GAV: Die wichtigsten Bestimmungen

Arbeitszeit
Wöchentliche Arbeitszeit
40 Stunden
Entlöhnung und Arbeit­geber­beitrag
Mindestlöhne
regional verhandelt
 
13. Monatslohn
für alle
 
Teuerungsausgleich
jährlich verhandelt
 
Reallohnerhöhung
steht dem Arbeitgeber frei
 
Krankenpflegeversicherung
Arbeitgeberbeitrag von CHF 195.- (ab dem 1. Januar 2025)
Ferien und Urlaub
Ferien
5 Wochen / ab 50 Jahren 6 Wochen
 
Feiertage
9 Feiertage
 
Mutterschaftsurlaub
17 Wochen / 19 Wochen unter bestimmten Bedingungen
 
Geburtsurlaub für den anderen Elternteil
15 Tage
 
Adoptionsurlaub
10 Wochen (Vater oder Mutter)
 
Erziehungsurlaub
unbezahlt, 3 bis 12 Monate
 
Bildungsurlaub
3 Tage pro Jahr, unter gewissen Bedingungen
Zulagen
Familienzulagen
Ergänzende Zulage zur Kinderzulage und zur Berufsausbildungszulage: CHF 82.50 pro Monat
 
Geburtenzulage: CHF 1000.–
 
Lohnausfall bei Militärdienst
Rekrutenschule: 50% (75% bei Rekruten mit Familie) WK: 100% des Lohnes
Pensio­nie­rung und berufliche Vorsorge
Etappenweise Pensionierung
Unter gewissen Bedingungen, Kürzung der Arbeitszeit um 20% bis 40% mit Kürzung des Lohnes um 10% bis 20% + Beibehaltung von gleichbleibenden BVG-Beiträgen (100%); für Arbeitgeber: Kosten werden bis zu CHF 30'000.– von einem Arbeitgeberfonds übernommen
 
AHV-Überbrückungsrente
Unter gewissen Bedingungen, CHF 2'500.– pro Monat während 12 Monaten; für Arbeitgeber: Kosten werden von einem Arbeitgeberfonds übernommen

Häufige Fragen

Ist die Unterstellung unter den GAV teuer?

Die Einhaltung der GAV-Bestimmungen ist zwar im Vergleich zu den gesetzlich geforderten Mindestbestimmungen mit zusätzlichen Kosten verbunden. Aber der GAV legt dafür Standards fest, die breit beachtet werden: Um auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben, halten sich viele Unternehmen, die dem GAV nicht unterstellt sind, dennoch an die darin festgelegten Bedingungen. Ausserdem ermöglicht es der GAV den Unternehmen, sich weiterzuentwickeln, weil er sie weitgehend von Problemen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern befreit. Damit bringt dieses System den Unternehmen einen sehr wichtigen immateriellen Mehrwert.

Schränkt der GVA meine Lohnfreiheit ein?

Nein. Der GAV regelt nur den Teuerungsausgleich, der in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gestrichen werden kann, und die Mindestlöhne. Er sieht weder eine Gehaltstabelle noch Löhne nach Berufskategorien vor. Der Arbeitgeber kann seine Lohnpolitik also weiterhin weitergehend selbst kontrollieren.

Welche Wirksamkeit garantiert das GAV-System?

Die absolute Freiheit des Arbeitgebers ist eine Illusion. Das Gesetz legt bereits Rahmenbedingungen für seine Tätigkeit fest. Der GAV definiert ebenfalls einen Rahmen, aber dieser wird von Personen gesteuert, die die Branche kennen und die bestrebt sind, Konflikte möglichst einfach und rasch beizulegen.

Dank dem Dialog zwischen den Sozialpartnern ist es der Uhrenbranche gelungen, sich in Krisenzeiten ohne grössere soziale Konflikte neu zu strukturieren. 

Ist der GAV nicht einfach eine kostspielige Versicherung gegen hypothetische Konflikte?

Nein, der GAV ist eher vergleichbar mit einer Versicherungspolice, bei der man eine Prämie bezahlt und die das Unternehmen vor allfälligen Schwierigkeiten schützt. Indem sich ein Unternehmen dem GAV angliedert, zeigt es auch, dass es sich einem wichtigen Grundsatz – dem Arbeitsfrieden – verpflichtet fühlt. Eine gerechte Entlohnung von Kapital und Arbeit trägt dazu bei, den Wohlstand und das soziale Gleichgewicht des Landes zu festigen. 

Kann man die Sozialpartner aussen vor lassen und direkt mit den Beschäftigten sprechen? 

Das direkte Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden ist sicher möglich, aber man kann nicht ausschliessen, dass es zu Spannungen führt, die einen Einfluss auf die Tätigkeit des Unternehmens haben. Um dies zu verhindern und die Debatte zu versachlichen, ist es oft sinnvoller, wenn sich Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammensetzen.

Weshalb muss ich überhaupt mit der Gewerkschaft diskutieren?

Weil der GAV ein Vertrag ist, haben seine Unterzeichner und ihre Vertreter gegenseitige Pflichten. Zu den wichtigsten dieser Pflichten gehört der Wille, Probleme gemeinsam zu lösen, also darüber zu diskutieren. Hinzu kommt, dass die Gewerkschaften auf dem legislativen Weg Druck ausüben würden, wenn sie aus dem Dialog ausgeschlossen würden. Die Unternehmen müssten dann Entscheide übernehmen, an deren Erarbeitung sie nicht einmal mitwirken konnten.

Warum sollte ich mein Unternehmen dem GAV unterstellen, wenn meine Arbeitnehmenden mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden sind?

Gegenfrage: Sind sie nicht deshalb zufrieden, weil sie von den Bedingungen profitieren, die von den Sozialpartnern gesamtarbeitsvertraglich ausgehandelt wurden? Denn das sind die Standards, an denen sich die meisten Unternehmen orientieren.

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