Bei Hitzewellen ist Vorsicht geboten. Um die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, müssen unbedingt geeignete Massnahmen getroffen werden. Der Arbeitgeberverband der Schweizer Uhrenindustrie unterstützt die Unternehmen mit einfachen und wirksamen Empfehlungen.
Bei grosser Hitze nimmt das Gesundheitsrisiko für Mitarbeitende deutlich zu: Hitzeschlag, Müdigkeit, verminderte Aufmerksamkeit. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben (ArG und VUV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Sicherheit und die Gesundheit seines Personals zu gewährleisten. Dazu zählen die Anpassung der Arbeitszeiten, die Bereitstellung von Wasser, die Begrenzung körperlicher Anstrengungen und die Anpassung von Arbeitsplätzen, die der Hitze ausgesetzt sind.
Um Unternehmen bei Hitzewellen zu unterstützen, stellt der Dienst für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (GSA) des Arbeitgeberverbands der Schweizer Uhrenindustrie einen praktischen Leitfaden für Arbeitgeber und Mitarbeitende zur Verfügung. Die Branchenlösung Nr. 28 enthält ebenfalls klare, konkrete und an das jeweilige Arbeitsumfeld angepasste Empfehlungen zu diesem Thema.
Wir stehen Hitzewellen nicht machtlos gegenüber: Durch vorausschauendes Handeln und gemeinsames Engagement schützen wir die Gesundheit aller.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich an die Arbeitsschutzabteilung zu wenden.
sst@cpih.ch – 032 910 03 83