Gesamt­arbeits­vertrag - Convention patronale
 

Gesamt­arbeits­vertrag

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Schweizerischen Uhren- und Mikrotechnikindustrie ist ein moderner Text, der aus einem ausgewogenen Kompromiss zwischen sozialen Fortschritten und der Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hervorgegangen ist. Seine neuste Version ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Verglichen mit einem Gesetz bieten Gesamtarbeitsverträge eine grosse Flexibilität in der Gestaltung der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und erlauben eine Berücksichtigung der Besonderheiten jedes wirtschaftlichen Sektors.

Ein GAV beruht auf einem sozialen Konsens, der den Wohlstand fördert. Der soziale Frieden, der sich daraus ergibt, trägt massgeblich zur privilegierten Situation unseres Landes bei.

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Grundsätze

  • Gewerkschaften und Arbeitgeber verzichten bei Konflikten auf Kampfmassnahmen: Erstere führen keine Streiks durch und letztere greifen nicht auf Aussperrungen (Lock-out) zurück.
  • Gewerkschaften und Arbeitgeber verpflichten sich, ihre Probleme oder Konflikte durch Verhandlungen beizulegen.
  • Diese Verhandlungen verlaufen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben.
  • Sollten die Verhandlungen blockiert sein, bestimmt ein Schiedsgericht, das gemeinsam von den Gewerkschaften und den Arbeitgebern bestimmt wird, über die Streitfrage.

Geschichte

Am 15. Mai 1937 unterzeichnete der Schweizerische Metall- und Uhrenarbeiterverband SMUV mit 19 Arbeitgeberverbänden der Uhrenindustrie den ersten Gesamtarbeitsvertrag des Landes.

Zum ersten Mal beschlossen Arbeitgeberorganisationen und Arbeitnehmergewerkschaften eines Industriesektors, landesweit und dauerhaft auf Kampfmassnahmen zu verzichten, ihre Beziehungen zu regeln und ihre Konflikte durch Verhandlungen und Schiedsgerichte zu lösen.

Der Abschluss des Übereinkommens von 1937 war die Folge eines Streiks, der im März aufgrund eines Lohnkonfliktes in einer wichtigen Bieler Fabrik für Metallzifferblätter ausgelöst worden war.

Das Modell der Uhrenindustrie dehnte sich schnell auf die gesamte schweizerische Wirtschaft aus, wobei die Maschinenindustrie im Juli 1937 den Anfang machte.

Der Arbeitsfrieden ist nie garantiert. Er ist vielmehr das Ergebnis langer Arbeit und gründet auf Beziehungen, die zwischen den Sozialpartnern aufgebaut und gepflegt worden sind und die es erlauben, eine Konfrontation in einen Dialog zu verwandeln. Er ist ein zerbrechliches Gleichgewicht, um das immer wieder gekämpft werden muss und das eine starke Präsenz der Arbeitgeber in den Gesamtarbeitsverträgen erfordert.

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